Riester Rente

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Riester Rente als AltersvorsorgeNeben den vielen privaten Altersvorsorgekonzepten gibt es auch eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die Riester Rente. Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer, die auch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, eine Riester Rente als Altersvorsorge abschließen. Da die gesetzliche Rente im Alter nicht mehr ausreichen wird, um den Lebensstandard zu halten, ist es immer wichtiger, sich privat abzusichern. Entwickelt wurde die Rente von Walter Riester. Seine Idee bestand darin, dass für jeden eine bezahlbare Vorsorgemöglichkeit fürs Alter zur Verfügung steht.

Ermittlung der Beiträge

Die Ermittlung der Beiträge zur Riester Rente richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. Wer ein niedriges Gehalt nur zur Verfügung hat, der zahlt auch nur niedrigere Beiträge, während ein gutes Einkommen höhere Beiträge in der Riester Rente mit sich bringt. Zudem gibt es eine stattliche Förderung, die in Form von Zulagen ausgeschüttet werden. Doch was passiert, wenn man Hausfrau ist? Kann auch dieser Personenkreis ohne Einkommen riestern? Es besteht die Möglichkeit, auch ohne Einkommen eine Riester Rente abzuschließen. Hier wird jedoch der Mindestbeitrag fällig, der jährlich bei 60 Euro liegt. Sind dann noch Kinder im Haus, gibt es Zulagen dafür, die dann diesen kleinen Beitrag im Jahr zu einem doch rentablen Vorsorgeplan werden lässt.

 

Die Berechnung der Zulagen

Riester Rente Zulage berechnenWie schon erwähnt, gibt es für die Riester Rente Förderungen vom Staat in Form von Zulagen. Zulagen bestehen aus der Grundzulage, die es für den Ehepartner und Versicherungsnehmer gibt. Hinzu kommt noch die Kinderzulage, die für jedes Kind bezahlt wird. Dabei sollte man genau überlegen, wer von den Eheleuten die Kinderzulage erhält. Meist rät hier der Versicherungsmakler, die Zulagen demjenigen zukommen zu lassen, der die niedrigeren Beiträge hat. Oft ist das die Hausfrau und Mutter in der Familie. Sie kann durch die Zulagen eine höhere Altersvorsorge damit absichern. Ebenso können die Zulagen für die Kinder auch auf beide Partner gleich aufgeteilt werden, wenn die Kinderzahl durch zwei teilbar ist. Die Zulagen werden direkt auf dem Riester Vertrag dann zugeordnet. Es ist ratsam, den Riester Vertrag nicht vorzeitig zu kündigen, denn dann sind alle Zulagen verloren. Kommt die Zeit der Rente, dann darf der Versicherungsnehmer der Riester Rente frei wählen, ob der das Vermögen als Kapitalauszahlung möchte oder lieber als Rentenzahlung. Zudem können beide Auszahlungsmöglichkeiten kombiniert werden.