Private Altersvorsorge

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Private AltersvorsorgeDie private Altersvorsorge ist in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken, denn die gesetzliche Rente reicht schon lange nicht mehr aus, um den Lebensstandard zu gewährleisten. Daher ist eine private Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung unabwendbar. Im Grunde kann man dabei sagen, dass eine private Altersvorsorge eine modifizierte Kapitallebensversicherung ist. Hier steht jedoch nicht der Todesfallschutz im Vordergrund, sondern eine Leibrente, die bis zum Lebensende ausgezahlt wird. Eine private Altersvorsorge genießt die gleichen steuerlichen Vorteile, wie die Kapitallebensversicherung. Hierbei sollte der Vertrag ebenfalls mindestens 12 Jahre laufen und nicht vor dem 60. Lebensjahr enden. Erst dann winkt auch eine attraktive steuerliche Begünstigung. Einen weiteren Unterschied gibt es, nämlich die Wahl einer Einmalzahlung oder einer lebenslangen Leibrente am Ende der Laufzeit. Egal, wie die private Altersvorsorge gewählt wird, ob als klassische oder fondsgebundene Variante, alle haben ihre Vor- und Nachteile.

Private Altersvorsorge heißt langes Sparen

Eine private Altersvorsorge wird für die Zeit nach der Arbeit angelegt. Das bedeutet, eine lange Laufzeit wird vereinbart und ein vorzeitiger Ausstieg kann dabei nur mit hohen Verlusten einhergehen. Das kommt daher, da die ersten Jahre in der privaten Altersvorsorge nicht gewinnbringend sind, sondern die Beiträge die Kosten für die Abschlussgebühren, Verwaltungsgebühren und Stornokosten bezahlen. Wer sich für eine private Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung entscheidet, der sollte sich genau überlegen, ob er diese auch bis zum Vertragsende halten kann. Aus diesem Grund sollte man auch von Dynamiken in der Ansparphase absehen, denn die Beiträge können so immer mehr steigen. Es gibt zwar die Möglichkeit, die Beiträge freizustellen, doch eine Ideallösung ist das nicht. Zudem gibt es keine steuerlichen Förderungen mehr.

Rürup und Riester Rente

Die einzigen Beiträge, die auch in der Ansparphase besteuert werden, sind die Verträge für eine Riester Rente oder einer Rürup Rente. Beide Rentensparformen genießen diese Privilegien, allerdings im Nachhinein. Das bedeutet, dass sie nachgelagert besteuert werden.