Fondsgebundene Lebensversicherung

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Fondsgebundene LebensversicherungIm Bereich der Kapitalversicherung gibt es eine spezielle Form, und zwar die fondsgebundene Lebensversicherung. Sie unterscheidet sich zur normalen Kapitallebensversicherung dadurch, dass die Beiträge des Versicherten in Fonds angelegt werden. Das Hauptaugenmerk liegt bei der fondsgebundenen Lebensversicherung darin, den Todesfall abzusichern. Hierbei geht es zudem um die steuerbegünstigte Kapitalanlage. Damit es zu einer steuerlichen Anerkennung kommen kann, muss die Todesfallsumme wenigstens 60 Prozent der über die gesamte Laufzeit der einzuzahlenden Beiträge betragen. Wie sieht das im praktischen Fall aus? Wer also eine Laufzeit von 20 Jahren wählt und eine monatliche von 100 Euro einbezahlt, der müsste theoretisch eine Todesfallsumme von 24.000 Euro garantiert bekommen. Diese Summe ist jedoch für eine gute Hinterbliebenenversorgung viel zu gering, sodass sie doch nicht so ganz für den Todesfallschutz hergenommen werden kann. Doch taugt sie dann etwas für die Kapitalanlage?

Kapitalanlage mit der fondsgebundenen Lebensversicherung

Eine fondsgebundene Lebensversicherung legt die Beiträge, wie schon erwähnt, in Investmentfonds an. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung kann bei der fondsgebundenen Variante keine Ablaufleistung garantiert werden, sodass es hierbei keine Mindestverzinsung gibt und auch die Kapitalgarantie wegfällt. Doch nicht nur das ist der Unterschied zur Kapitalversicherung, sondern auch das Risiko, welches bei dieser beim Versicherungsunternehmen liegt, geht bei der fondsgebundenen Lebensversicherung auf den Versicherungsnehmer über. Rein theoretisch kann es also auch passieren, dass es zu einem Komplettverlust kommt und die eingezahlten Beiträge weg sind. Somit kann die Rendite dabei höher aber auch niedriger ausfallen, als bei einer klassischen Kapitallebensversicherung. Doch das heißt nicht, auf eine fondsgebundene Lebensversicherung verzichten zu müssen, denn es gibt auch Formen, die in Garantiefonds investieren und daher auch eine Ablaufleistung garantiert werden kann.

Vorteile bei den Steuern

Steuervorteil fondsgebundener LebensversicherungenSeit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 werden Fondspolicen wieder als ein Steuersparinstrument angesehen. Der Grund ist hier schnell gefunden, denn bei einer mindestens zwölfjährigen Laufzeit und einer Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr müssen nur 50 Prozent der Erträge versteuert werden. Zudem ist das Produkt die fondsgebundene Lebensversicherung recht transparent und flexibel und unterscheidet sich daher extrem von der britischen Lebensversicherung.

Normalerweise kann die fondsgebundene Lebensversicherung jederzeit gekündigt oder Fondsanteile verkauft werden und das zum aktuellen Kurswert und nicht zum Rückkaufswert, wie man es von der klassischen Lebensversicherung kennt. Dennoch kann ein Verlust zustande kommen, denn die Versicherung verlangt Gebühren vom Versicherungsnehmer. So fallen Kosten beim Abschluss der fondsgebundenen Lebensversicherung an. Des Weiteren gibt es fixe Verwaltungskosten und jeweilige Kosten für die Fonds, in die angelegt werden soll.